Pfarrgemeinderat Mitarbeit

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Wer die Belange einer gesamten Pfarrei oder einer Teilorganisation mitberaten und –entscheiden möchte, für den bietet sich die Mitarbeit in einem Gremium oder einem lokalen Team an.

Die Mitarbeit im Pfarrgemeinderat ist an eine Wahl gebunden. Ein grundsätzliches Interesse an den Belangen des Gemeindelebens vor Ort wird vorausgesetzt. Wer im Pfarrgemeinderat mitarbeitet, sollte bereit sein, zwischen verschiedenen Interessen zu vermitteln. Eine besondere Anwaltschaft für bestimmte Themen und Anliegen ist nicht hinderlich, jedoch sollten die Ratsmitglieder immer das große Ganze im Blick behalten. Auskünfte zu den Aufgaben und Rahmenbedingungen erteilt der Referent für kirchliche Räte im Bischöflichen Generalvikariat Trier.

Konkrete Angebote „Pfarrgemeinderat Mitarbeit“